Als Fachanwalt für IT-Recht vertritt Rechtsanwalt Thomas Bierlein Firmen und Privatpersonen auf dem Gebiet des Datenschutzrechts, des Internetrechts, des Markenrechts, des Urheberrechts und des Wettbewerbsrechts.
Ob AGB, Abmahnung, Datenschutzerklärung, Erstellung von Verträgen oder Gründung eines Online-Shops: Mit Engagement und Professionalität nimmt sich Rechtsanwalt Thomas Bierlein Ihres Rechtsfalls an und bietet Ihnen im Rahmen einer vertrauensvollen und persönlichen Zusammenarbeit eine auf Ihre spezielle Situation zugeschnittene und langfristig erfolgreiche Lösung.
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg, Freiburg und Lausanne und dem Rechtsreferendariat am Landgericht Mosbach absolvierte Rechtsanwalt Thomas Bierlein ein Aufbaustudium Wirtschaftsrecht an der Steuer- und Wirtschaftsakademie in Frankfurt am Main. Dort erwarb er die theoretischen Kenntnisse zum Fachanwalt für Arbeitsrecht und Steuerrecht. Im Jahr 2001 wurde Thomas Bierlein zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und ist seitdem als selbstständiger Rechtsanwalt in der eigenen Kanzlei in Heidelberg tätig. Es folgten regelmäßige Fortbildungen sowie ein Fachanwaltslehrgang IT-Recht an der SIS in Schwetzingen. 2017 wurde Rechtsanwalt Thomas Bierlein der Titel “Fachanwalt für IT-Recht” verliehen.
Die Erfahrungen unserer Mandanten sowie deren Bewertungen der Tätigkeit von Rechtsanwalt Thomas Bierlein können Sie hier einsehen: anwalt.de
Fortbildungsbescheinigung DAV 2014
Fortbildungsbescheinigung DAV 2015
Fortbildungsbescheinigung DAV 2016
Fortbildungsbescheinigung DAV 2017
Fortbildungsbescheinigung DAV 2018
Fortbildungsbescheinigung DAV 2019
Fortbildungsbescheinigung DAV 2020
Fortbildungsbescheinigung DAV 2021
Fortbildungsbescheinigung DAV 2022
Fortbildungsbescheinigung DAV 2023
Lehrauftrag an der Hochschule Fresenius für den Studiengang
Medienmanagement und Digitales Marketing.
Thema der Lehrveranstaltung: Digitales Recht.
Von 2019 bis 2023 Lehrauftrag an der Hochschule Worms
Themen der Lehrveranstaltungen: Einführung in das IT-Recht &
Juristische Aspekte des Mobile Computing.
Von 2020 bis 2022 Referent der MFG Akademie, insbesondere zum Thema Datenschutz.
Seit 2023 Referent an der Stabsstelle Datenschutz beim Karlsruher Institut für Technologie (KIT), insbesondere zur Prüfung von Forschungsprojekten mit KI, Robotik und anderem.
Als Rechtsanwalt ist Thomas Bierlein Mitglied der folgenden Organisationen und Arbeitsgemeinschaften:
Es besteht ein sehr gutes Netzwerk mit Rechtsanwälten und Steuerberatern, die auf anderen Rechtsgebieten tätig sind. Sollten Sie ein Anliegen haben, das außerhalb der Kernkompetenzen der Kanzlei liegt, können wir Ihnen deshalb gerne einen kompetenten Kollegen empfehlen.
Sie benötigen anwaltliche Vertretung oder eine Beratung in den Bereichen Datenschutz, IT-Recht, Markenrecht, Urheberrecht oder Wettbewerbsrecht? Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu unserer Kanzlei auf…