Bis Ende 2023 müssen Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten zwingend eine Meldestelle für Hinweisgeber eingerichtet haben – für größere Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten ist dies bereits ab Juli 2023 Pflicht.
Diese Pflicht ergibt sich aus dem Hinweisgeberschutzgesetz. Das Gesetz sieht vor, dass Personen (Hinweisgeber bzw. Whistleblower) geschützt werden, die Rechtsverstöße melden – etwa wenn es um öffentliche Aufträge, Finanzdienstleistungen, Produktsicherheit, Verkehrssicherheit, Umweltschutz, Lebensmittel, öffentliche Gesundheit, Verbraucher- und Datenschutz geht.
Bei der Umsetzung dieses Gesetzes haben die Unternehmen eine Vielzahl von Pflichten zu beachten. Diese sind insbesondere:
Insgesamt bestehen eine Vielzahl von Vorgaben, die die Unternehmen bei der Umsetzung des Hinweisgeberschutz beachten müssen. In diesem Zusammenhang können wir Ihnen folgende Leistungen anbieten:
Haben Sie Interesse an unseren Leistungen oder weitere Fragen zum Hinweisgeberschutz? Dann nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf…