Hinweisgeberschutz

Bis Ende 2023 müssen Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten zwingend eine Meldestelle für Hinweisgeber eingerichtet haben – für größere Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten ist dies bereits ab Juli 2023 Pflicht.

Diese Pflicht ergibt sich aus dem Hinweisgeberschutzgesetz. Das Gesetz sieht vor, dass Personen (Hinweisgeber bzw. Whistleblower) geschützt werden, die Rechtsverstöße melden – etwa wenn es um öffentliche Aufträge, Finanzdienstleistungen, Produktsicherheit, Verkehrssicherheit, Umweltschutz, Lebensmittel, öffentliche Gesundheit, Verbraucher- und Datenschutz geht.

Bei der Umsetzung dieses Gesetzes haben die Unternehmen eine Vielzahl von Pflichten zu beachten. Diese sind insbesondere:

  • Die Meldestellen müssen die Vertraulichkeit des Hinweisgebers sowie Dritter wahren.
  • Die Meldestellen müssen nach den gesetzlichen Vorgaben organisiert sein und entsprechende Fachkunde haben.
  • Strenge Bearbeitungsfristen – z.B. 7 Tage für die Eingangsbestätigung der Meldung – müssen beachtet werden.
  • Alle eingehenden Meldungen müssen im Einklang mit den Vertraulichkeitspflichten dokumentiert werden.
  • Informationspflichten über das Meldeverfahren und Einhaltung des Datenschutzes.

Insgesamt bestehen eine Vielzahl von Vorgaben, die die Unternehmen bei der Umsetzung des Hinweisgeberschutz beachten müssen. In diesem Zusammenhang können wir Ihnen folgende Leistungen anbieten:

  • Beratung in allen Bereichen und zu allen Fragen des Hinweisgeberschutzgesetz.
  • Einrichtung einer internen Meldestelle nach den gesetzlichen Vorgaben.
  • Übernahme der Aufgaben der internen Meldestelle, insbesondere:
    • Dokumentation der eingehenden Meldungen
    • Prüfung der gemeldeten Verstöße
    • Kontakt mit der hinweisgebenden Person
    • Einleitung der angemessenen und erforderlichen Maßnahmen
    • Überwachung und Einhaltung der gesetzlichen Fristen etc.
  • Erstellung / Prüfung von Datenschutz-Informationen und Informationen für Mitarbeitende zum Thema Hinweisgeberschutz

Haben Sie Interesse an unseren Leistungen oder weitere Fragen zum Hinweisgeberschutz? Dann nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf…